Bussgeldkatalog
1.Geschwindigkeitsüberschreitung
Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder:Ab EUR 40,00 kommen wenigstens EUR 23,50 Gebühren hinzu.
Innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone!):
bis 10 km/h EUR 15,00
11 – 15 km/h EUR 25,00
16 – 20 km/h EUR 35,00
21 – 25 km/h EUR 80,00, 1 Punkt
26 – 30 km/h EUR 100,00, 3 Punkte
31 – 40 km/h EUR 160,00, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41 – 50 km/h EUR 200,00, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51 – 60 km/h EUR 280,00, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
61 – 70 km/h EUR 480,00, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h EUR 680,00, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen):
bis 10 km/h EUR 10,00
11 – 15 km/h EUR 20,00
16 – 20 km/h EUR 30,00
21 – 25 km/h EUR 70,00, 1 Punkt
26 – 30 km/h EUR 80,00, 3 Punkte
31 – 40 km/h EUR 120,00, 3 Punkte
41 – 50 km/h EUR 160,00, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51 – 60 km/h EUR 240,00, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
61 – 70 km/h EUR 440,00, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h EUR 600,00, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
2. Abstand
Bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h:EUR 25,00 mit Gefährdung: EUR 30,00 mit Sachbeschädigung: EUR 35,00
Bei einer Geschwindigkeit über 80 km/h,
wenn nicht in Metern weniger als 1/4 des Tachowertes:
EUR 35,00
wenn nicht in Metern weniger als 5/10 des halben Tachowertes:
EUR 75,00, 1 Punkt
wenn nicht in Metern weniger als 4/10 des halben Tachowertes:
EUR 100,00, 2 Punkte
wenn nicht in Metern weniger als 3/10 des halben Tachowertes:
EUR 160,00, 3 Punkte
(bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot)
wenn nicht in Metern weniger als 2/10 des halben Tachowertes:
EUR 240,00, 4 Punkte
(bei mehr als 100 km/h + 2 Monate Fahrverbot)
wenn nicht in Metern weniger als 1/10 des halben Tachowertes:
EUR 320,00, 4 Punkte
(bei mehr als 100 km/h + 3 Monate Fahrverbot)
Bei einer Geschwindigkeit über 130 km/h,
wenn nicht in Metern weniger als 5/10 des halben Tachowertes:
EUR 100,00, 2 Punkte
wenn nicht in Metern weniger als 4/10 des halben Tachowertes:
EUR 180,00, 3 Punkte
wenn nicht in Metern weniger als 3/10 des halben Tachowertes:
EUR 240,00, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
wenn nicht in Metern weniger als 2/10 des halben Tachowertes:
EUR 320,00, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
wenn nicht in Metern weniger als 1/10 des halben Tachowertes:
EUR 400,00, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
3. Überholen
Überholen unter Nichtbeachtung des Verkehrszeichens „Überholverbot“:EUR 70,00, 1 Punkt
Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt:
EUR 80,00, 1 Punkt
Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten:
EUR 30,00,
bei Sachbeschädigung: EUR 35,00
Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet:
EUR 10,00
Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert:
EUR 20,00
Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte:
EUR 25,00
bei Sachbeschädigung: EUR 30,00
Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt:
EUR 10,00
Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt:
EUR 100,00, 3 Punkte
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorganges jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war oder bei unklarer Verkehrslage EUR 100,00, 3 Punkte
Und dabei „Überholverbot“-Verkehrszeichen nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt:
EUR 150,00, 4 Punkte,
mit Gefährdung: EUR 200,00, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
mit Sachbeschädigung: EUR 240,00, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
4. Halten/ Parken
Unzulässig gehalten, z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot:EUR 10,00,
bei Behinderung: EUR 15,00
Halten in „zweiter Reihe“: EUR 15,00
bei Behinderung: EUR 20,00
Parken z. B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot:
EUR 15,00
bei Behinderung: EUR 25,00
... länger als eine Stunde: EUR 25,00
bei Behinderung: EUR 35,00
Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken:
EUR 40,00, 1 Punkt
Unberechtigt auf Schwerbehindertenparkplatz geparkt:
EUR 35,00
Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt:
EUR 20,00
Parken in „Zweiter Reihe“: EUR 20,00
bei Behinderung: EUR 25,00
... länger als 15 Minuten: EUR 30,00
bei Behinderung: EUR 35,00
Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet:
EUR 10,00
Nicht platzsparend gehalten oder geparkt:
EUR 10,00
Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit
An einer abgelaufenen Parkuhr ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt:
EUR 5,00
bis 30 Minuten: EUR 5,00
bis zu einer Stunde: EUR 10,00
bis zu zwei Stunden: EUR 15,00
bis zu drei Stunden: EUR 20,00
länger als drei Stunden: EUR 25,00
5. Rotlichtampel
Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt:EUR 90,00, 3 Punkte
mit Gefährdung: EUR 200,00, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
mit Sachbeschädigung: EUR 240,00, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens:
EUR 200,00, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
mit Gefährdung: EUR 320,00, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
mit Sachbeschädigung: EUR 360,00, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
6. Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil
Vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten:EUR 70,00, 3 Punkte
Den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet:
EUR 60,00, 3 Punkte
Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert:
EUR 60,00, 3 Punkte
gefährdet: EUR 75,00, 3 Punkte
7. Haupt- und Zwischenuntersuchung
Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt:
Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
mehr als 2 – zu 4 Monaten: EUR 15,00
mehr als 4 – zu 8 Monaten: EUR 25,00
mehr als 8 Monaten: EUR 40,00, 2 Punkte
8. Abgasuntersuchung
Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten ummehr als 2 – zu 8 Monaten: EUR 15,00
mehr als 8 Monaten: EUR 40,00, 1 Punkt
Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt:
EUR 15,00
9. Alkohol und Drogen, Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen)
ab 0,3 – unter 0,5 Promille:nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt;
strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug.
ab 0,5 Promille: EUR 500,00, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung (Wiederholungstäter):
EUR 1.000,00, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen (Wiederholungstäter):
EUR 1.500,00, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte,
6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis
Bei Ersttätern ist bei einem Entzug der Fahrerlaubnis 1 – 2 Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 – 12 Monaten üblich.
Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze.
Verstöße dagegen werden mit EUR 250,00, 2 Punkten
und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung
bestraft.
Auf dem Fahrrad wird ab 1,6 Promille eine MPU fällig. Bei Nichtbestehen ist der Auto-Führerschein weg.
Mit Unfallbeteiligung oder Ausfallerscheinungen wird es ab 0,3 Promille teuer.
Den Führerschein verliert man als Ersttäter erst ab 1,6 Promille nach nicht bestandener MPU.
Berauschende Mittel
Dazu gehören: Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin, Amphetamine, Ecstasy
EUR 500,00, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung:
EUR 1.000,00, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen:
EUR 1.500,00, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Achtung!
Der Genuss von harten Drogen (auch außerhalb des Straßenverkehrs) führt im Normalfall zum Entzug der Fahrerlaubnis. Ein hoher Wert beim Cannabis-Abbauprodukt (THC-COOH) kann zum Führerscheinentzug führen, weil dies einen regelmäßigen Konsum anzeigt.
Erhöhung der Regelsätze bei Hinzutreten einer Gefährdung oder Sachbeschädigung, falls diese Merkmale nicht bereits im Grundtatbestand enthalten sind, bei:
EUR 40,00 mit Gefährdung: EUR 50,00 mit Sachbeschädigung: EUR 60,00
EUR 50,00 mit Gefährdung: EUR 60,00 mit Sachbeschädigung: EUR 75,00
EUR 60,00 mit Gefährdung: EUR 75,00 mit Sachbeschädigung: EUR 90,00
EUR 75,00 mit Gefährdung: EUR 100,00 mit Sachbeschädigung: EUR 125,00
EUR 90,00 mit Gefährdung: EUR 110,00 mit Sachbeschädigung: EUR 135,00
EUR 100,00 mit Gefährdung: EUR 125,00 mit Sachbeschädigung: EUR 150,00
EUR 125,00 mit Gefährdung: EUR 150,00 mit Sachbeschädigung: EUR 175,00
EUR 150,00 mit Gefährdung: EUR 175,00 mit Sachbeschädigung: EUR 225,00
EUR 175,00 mit Gefährdung: EUR 200,00 mit Sachbeschädigung: EUR 225,00
EUR 200,00 mit Gefährdung: EUR 225,00 mit Sachbeschädigung: EUR 225,00
Enthält der Grundtatbestand bereits eine Gefährdung, führt Sachschaden zu folgender Erhöhung:
EUR 40,00
EUR 50,00
EUR 50,00
EUR 60,00
EUR 60,00
EUR 75,00
EUR 75,00
EUR 100,00
10. Sonstiges
An illegalen Rennen teilgenommen: EUR 400,00, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbotals Veranstalter: EUR 500,00
Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlte:
EUR 40,00, 1 Punkt
Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen:
EUR 40,00, 1 Punkt
Mit dem Fahrrad fahrend ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen:
EUR 25,00
Mit abgefahrenen Reifen gefahren: EUR 50,00/ 75,00, 3 Punkte
Im Winter mit Sommerreifen gefahren:
EUR 20,00,
bei Behinderung: EUR 40,00, 1 Punkt
Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen:
EUR 50,00, 1 Punkt
Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht trotz ausreichender Sicht benutzt:
EUR 10,00
Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt:
EUR 30,00
Als Fahrzeugführer Kind ohne jede Sicherung befördert:
bei einem Kind: EUR 40,00, 1 Punkt
bei mehreren Kindern: EUR 50,00, 1 Punkt
Als Kfz-Führer oder als anderer Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt:
bei einem Kind: EUR 30,00
bei mehreren Kindern: EUR 35,00
Innerhalb einer Ortschaft unnütz hin- und hergefahren und dadurch einen anderen belästigt: EUR 20,00
Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren: EUR 30,00,
bei Sachbeschädigung: EUR 35,00
Unfallspuren beseitigt, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen werden konnten: EUR 30,00
Vorgeschriebenes Ausweispapier, vorgeschriebene Urkunde über eine Erlaubnis oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt:
EUR 10,00
Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen:
EUR 20,00
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtsberechtigten gefährdet:
EUR 50,00, 3 Punkte
Missachtung des Rechtsfahrgebotes: EUR 80,00, 1 Punkt
Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren:
EUR 40,00, 3 Punkte
Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren:
in einer Ein- oder Ausfahrt: EUR 75,00, 4 Punkte,
auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen:
EUR 130,00, 4 Punkte,
auf der durchgehenden Fahrbahn:
EUR 200,00, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen geparkt:
EUR 70,00, 2 Punkte
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt:
EUR 75,00, 2 Punkte
Zeichen oder Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt:
EUR 50,00, 3 Punkte
Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt, nicht ausgehändigt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt: EUR 50,00, 1 Punkt
Ohne Abblendlicht im Tunnel gefahren:
EUR 10,00
Wenden im Tunnel: EUR 40,00, 1 Punkt
In der Nothaltebucht unberechtigt gehalten:
EUR 20,00,
geparkt: EUR 25,00
An einer Schranke nicht gehalten: EUR 150,00, 1 Monat Fahrverbot
Eine geschlossene Schranke umfahren:
EUR 700,00, 3 Monate Fahrverbot

