Fristgemässe Kündigungen

Das Kündigungsschutzgesetz sieht drei verschiedene
Gruppen von Kündigungen vor:

- die betriebsbedingte
- die personenbedingte
- die verhaltensbedingte Kündigung

Auf den nächsten Seiten möchte ich Ihnen eine Einführung zu den einzelnen Punkten zur Verfügung stellen.

Aufgrund der komplexen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Kündigungsrecht empfehle ich im Einzelfall die anwaltliche Beratung.