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Wohnrecht
Dem Berechtigten eines dinglichen Wohnungsrechts, der in ein Pflegeheim geht und das Wohnungsrecht nicht nutzen kann, stehen ohne besondere Vereinbarung die Einnahmen aus seiner Vermietung der Wohnung an Dritte nicht zu
(BGH, Urteil v. 17.09.2007 - 5 U 80/07).
Eingestellt am 25.09.2008 von Oehme-Denk
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