Von einem Gerichtstermin ferngebliebene Zeugen können sich nicht allein mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entschuldigen
Von einem Gerichtstermin ferngebliebene Zeugen können sich nicht allein mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entschuldigen.
Ein solches Attest gilt nicht als ausreichende Entschuldigung, da es nichts über die Reise-und Verhandlungsfähigkeit aussagt.
OLG Saarbrücken 5 8/07-4
Ein solches Attest gilt nicht als ausreichende Entschuldigung, da es nichts über die Reise-und Verhandlungsfähigkeit aussagt.
OLG Saarbrücken 5 8/07-4
Anmerkung:
Dies entspricht auch Rechtsprechung anderer Gerichte.
Im Ernstfall sollte man so frühzeitig wie möglich direkten Kontakt mit dem Gericht aufnehmen und seine Situation kurz schildern und um Verzicht auf die Pflicht zum Erscheinen bitten
Bei einem unentschuldigten Fernbleiben, wird in der Regel ein Ordungsgeld verhängt.
Eingestellt am 07.06.2007 von Oehme-Denk , letzte Änderung: 07.06.2007
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