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Ebay- Hehlerei
Das Erstehen zu günstiger Ware bei ebay kann
als Hehlerei geandet werden.
Im vorliegenden Fall hat ein Käufer ein Navigationssystem im Wert von ca 2137 Euro zum Preis von ca. 681 Euro erstanden.
die Amtsrichterin argumentierte wie folgt:
als Hehlerei geandet werden.
Im vorliegenden Fall hat ein Käufer ein Navigationssystem im Wert von ca 2137 Euro zum Preis von ca. 681 Euro erstanden.
die Amtsrichterin argumentierte wie folgt:
-Der Startpreis war zu niedrig
-Das Verhältnis Verkauf- und Neupreis stimmte nicht.
-Das Gerät wurde von Polen aus verkauft, was die Rechtsverfolgung erschwert.
Die Amtsrichterin argumentierte, aufgrund vorliegender Umstände nahm der Käufer billigend in Kauf, dass das Gerät möglicherweise gestohlen war.
Er wurde zu 1200 Euro Geldstrafe und den Verfahrenskosten verurteilt und musste das Gerät entschädigungslos abgeben.
AG Pforzheim Az:8 Cs 84 Js5040/07
Anmerkung:
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Anmerkung:
Das Landgericht Karlruhe hat den Angeklagten freigesprochen.
Eingestellt am 26.07.2007 von Oehme-Denk , letzte Änderung: 19.10.2007
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