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Aufsichtspflicht für 5 und 7 jährige Kinder
Ein Aufsichtspflichtiger muss dafür sorgen, dass ein Kind im Alter von 5 ½ Jahren auf einem Spielplatz in regelmäßigen Abständen von höchstens 30 min kontrolliert wird
(BGH, 6. Zivilsenat, Urteil v. 24.03.2009,
VI ZR 51/08).
(BGH, 6. Zivilsenat, Urteil v. 24.03.2009,
VI ZR 51/08).
Normal entwickelten Kindern im Alter von 7 ½ Jahren ist im Allgemeinen das Spielen im Freien auch ohne Aufsicht gestattet, wenn die Eltern sich über das Tun und Treiben in großen Zügen einen Überblick verschaffen
(BGH, 6. Zivilsenat, Urteil v. 24.03.2009,
VI ZR 199/08).
Eingestellt am 16.07.2009 von Oehme-Denk
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