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Androhung betriebsbedingter Kündigung als Rechtsschutzfall
Schon mit diesem Verhalten beginnt sich die vom Rechtsschutzversicherer übernommene Gefahr zu verwirklichen.
Aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlichen, um Verständnis bemühten Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse ist ein Rechtsschutzfall bereits dann anzunehmen, wenn das Vorbringen des Versicherungsnehmers einen objektiven Tatsachenkern enthält mit dem er den Vorwurf eines Rechtsverstoßes verbindet, worauf der dann seine Interessenverfolgung stützt.
(BGH, Urteil v. 19.11.2008, IV ZR 305/07)
Anmerkung:
Bereits in der Vergangenheit mussten die Rechtsschutzversicherer eintreten, sobald ein Aufhebungsvertrag schriftlich unterbreitet worden war.
Dennoch enthält das Urteil eine begrüßenswerte Klarstellung der Frage, wann ein Rechtsschutzversicherer eintrittspflichtig ist.
Wir übernehmen gern die Einholung einer Deckungszusage für Sie.
Eingestellt am 18.03.2009 von Oehme-Denk
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