| << Beratungshilfe beim Widerspruchsverfahren | Ich wünsche allen meinen Mandanten,den... frohes Weihnachtsfest >> |
Ab 2010 besteht für Anlageberater eine Pflicht zur Protokollierung des Beratungsgesprächs.
Ab 2010 besteht für Anlageberater eine Pflicht zur Protokollierung des Beratungsgesprächs.
Ich stelle nachfolgenden Link mit einem sehr guten Artikel zur Gesetzesänderung zur Verfügung:
Eingestellt am 14.12.2009 von Oehme-Denk
Trackback


Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.