| << Schulden können sowohl beim Unterhalt,... u berücksichtigen sein | Unterhaltsreform -Düsseldorfer Tabelle 2008 >> |
Unterhaltsreform
Die wesentlichen Punkte in Kürze:
1.Minderjährige Kinder haben zukünftig Vorrang, d.h.sie stehen bei Unterhaltsansprüchen an erster Stelle.
2.Der Betreuungsunterhalt wird zukünftig einheitlich für drei Jahre gezahlt werden, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht
Der Betreuungsunterhalt kann im Einzelfall verlängert werden, wenn es der Billigkeit,d.h dem Kindeswohl entspricht.
Die bestehenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten sind jedoch
bei der Entscheidung miteinzubeziehen,dh, wenn entsprechende Möglichkeiten vorhanden sind, muss früher eine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden.
3.Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung
Es gibt keine Garantie mehr für die Aufrechterhaltung des ehelichen Lebenstandarts auf Dauer.
Die Rückkehr in den vor der Ehe ausgeübten Beruf soll zukünftig eher zumutbar sein auch dann, wenn damit ein geringerer Lebensstandart als während der Ehe verbunden ist.
Die zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts wird erheblich erleichtert.
Das Bundejustizministerium führt dazu Details in der Pressemitteilung aus: Pressemitteilung des BMJ
Eingestellt am 12.12.2007 von Oehme-Denk , letzte Änderung: 12.12.2007
Trackback


Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.