Sorge und Umgangsrecht
Regelmäßig entspricht es dem Kindeswohl, demjenigen Elternteil die alleinige Entscheidungskompetenz für die Frage des Schulbesuchs zu übertragen, bei dem das Kind seinen dauernden Aufenthalt hat.
(OLG Schleswig, Beschluss vom 07.12.2010 10 UF 186/10)
(OLG Schleswig, Beschluss vom 07.12.2010 10 UF 186/10)
Eingestellt am 29.01.2012 von Oehme-Denk
Trackback


Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.