Lebenspartnerschaft
Lebenspartnerschaft
Im Hinblick auf die Regelung des $ 7Abs.3 Nr. 3c Absatz 3a SGB II ist unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit der Rechtsordnung bei der Anwendung von $ 1579 Nr . 2 BGB von einer verfestigten Lebensgemeinschaft bereits bei einer Dauer des Zusammenlebens mit einem neuen Partner von einem Jahr auszugehen.
(AG Ludwigslust, Beschluss vom 03.11.2010 5 F 253/10)
Im Hinblick auf die Regelung des $ 7Abs.3 Nr. 3c Absatz 3a SGB II ist unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit der Rechtsordnung bei der Anwendung von $ 1579 Nr . 2 BGB von einer verfestigten Lebensgemeinschaft bereits bei einer Dauer des Zusammenlebens mit einem neuen Partner von einem Jahr auszugehen.
(AG Ludwigslust, Beschluss vom 03.11.2010 5 F 253/10)
Im Hinblick auf die Regelung des $ 7Abs.3 Nr. 3c Absatz 3a SGB II ist unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit der Rechtsordnung bei der Anwendung von $ 1579 Nr . 2 BGB von einer verfestigten Lebensgemeinschaft bereits bei einer Dauer des Zusammenlebens mit einem neuen Partner von einem Jahr auszugehen.
(AG Ludwigslust, Beschluss vom 03.11.2010 5 F 253/10)
Eingestellt am 29.01.2012 von Oehme-Denk
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