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Kindesunterhalt Mehrbedarf
Das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt hatte zu entscheiden, ob die Ausübung die Ausübung des Reitsportes Mehrbedarf beim Kindesunterhalt darstellen kann.
Dies wurde bejaht, wenn beide Elternteile vor der Trennung
mit der Teilnahme des Kindes an dieser Sportart eiverstanden waren und dies gefördert haben.
OLG Sachsen-Anhalt Urteil vom 26.4.2007 Az: 3UF 26/07
Eingestellt am 30.05.2008 von Oehme-Denk
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