Kindesunterhalt- neue Regelbeträge ab 1.7.2007
Da die Unterhaltsreform nunmehr nicht zum 1.7.2007 in Kraft tritt wurden neue Regelbeträge für den Kindesunterhalt festgesetzt.Sie gelten ab 1.7.2007.
Die jeweils erste Zahl bezieht sich auf die neuen , die zweite Zahl auf die alten Bundesländer.
Erste Alterstufe:
bis Vollendung des 6.Lebensjahres
Zweite Altersstufe:
bis Vollendung des 12.Lebensjahres
Dritte Altersstufe:
ab dem 13.Lebensjahr
Die jeweils erste Zahl bezieht sich auf die neuen , die zweite Zahl auf die alten Bundesländer.
Erste Alterstufe:
bis Vollendung des 6.Lebensjahres
186,00 EURO/ 202,00 EURO
Zweite Altersstufe:
bis Vollendung des 12.Lebensjahres
226,00 EURO/245,00 Euro
Dritte Altersstufe:
ab dem 13.Lebensjahr
267,00 EUR/ 288,00 Euro
Die Verrechnung des Kindergeldes ist dabei noch nicht berücksichtigt.
Die vorstehend genannten Beträge beziffern den
Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber dem Elternteil, bei dem es nicht im Haushalt lebt.
Eingestellt am 15.06.2007 von Oehme-Denk , letzte Änderung: 20.06.2007
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