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Kindesunterhalt
Die Ausübung einer Nebenerwerbstätigkeit des unterhaltpflichtigen Elternteils kann nicht verlangt werden, wenn dieser einer Vollzeitbeschäftigung in Wechselschicht nachgeht.
(LG Saarbrücken, Beschluss vom 08.02. 2011 9 WF123/10)
(LG Saarbrücken, Beschluss vom 08.02. 2011 9 WF123/10)
Eingestellt am 29.01.2012 von Oehme-Denk
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