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Kindergartenbesuch als Mehrbedarf
Besucht ein Kind aus pädagogischen Gründen halbtags einen Kindergarten, begründet der Kindergartenbeitrag keinen Mehrbedarf, sondern ist regelmässig in dem geschuldeten
Tabellenbetrag enthalten.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.3.2007
Az.XII ZR 158/04
Tabellenbetrag enthalten.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.3.2007
Az.XII ZR 158/04
Kosten für den halbtägigen Besuch eines Kindergartens können Mehrbedarf des Kindes begründen.
KG Berlin Senat für Familiensachen Urteil vom 03.04.07 Az.13 UF 46/06
Anmerkung:
Es handelte sich in beiden Entscheidungen um völlig unterschiedliche Lebenssachverhalte.
Die Rechtsprechung zu diesem Thema ist streitig.
Es bestehen durchaus Möglichkeiten den Anspruch durchzusetzen.
Eingestellt am 03.07.2007 von Oehme-Denk , letzte Änderung: 03.07.2007
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