| << Zugewinnausgleich- Unentgeldliche... uwendungen unter Ehegatten. | Anspruch auf Protokollierung eines gerichtlichen Vergleichs >> |
Ehegattenunterhalt-ehebedingter Nachteil
Für das Bestehen ehebedingter Nachteile kommt es vor allem darauf an, ob aus der tatsächlichen nicht notwendig einvernehmlichen Gestaltung von Kinderbetreuung und Haushaltsführung Erwerbsnachteile entstanden sind.
Gab der unterhaltsberechtigte Ehegatte während des Bestehens der ehelichen Lebensgemeinschaft seinen Arbeitsplatz auf, ist es jedenfalls grundsätzlich nicht von Bedeutung, ob der unterhaltspflichtige Ehegatte damit einverstanden war oder nicht, sodass daraus entstandene Erwerbsnachteile ehebedingt sind. Etwas anderes gilt, wenn die Aufgabe der Arbeitsstelle ausschließlich auf Gründen beruhte, die außerhalb der Ehegestaltung liegen.
Gab der unterhaltsberechtigte Ehegatte während des Bestehens der ehelichen Lebensgemeinschaft seinen Arbeitsplatz auf, ist es jedenfalls grundsätzlich nicht von Bedeutung, ob der unterhaltspflichtige Ehegatte damit einverstanden war oder nicht, sodass daraus entstandene Erwerbsnachteile ehebedingt sind. Etwas anderes gilt, wenn die Aufgabe der Arbeitsstelle ausschließlich auf Gründen beruhte, die außerhalb der Ehegestaltung liegen.
Bundesgerichtshofurteil vom 16.02.2011 – XII ZR 108/09
Eingestellt am 10.11.2011 von Oehme-Denk
Trackback


Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.