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Abholen des Kindes vom Kindergarten, Hort oder Schule
Die Frage, wer das Kind vom Kindergarten, Hort oder der Schule abholen und in den Haushalt des betreuenden Elternteils begleiten darf, betrifft eine Angelegenheit des täglichen Lebens. Sie kann daher von dem rechtmäßig betreuenden Elternteil bei gemeinsamer elterlicher Sorge allein entschieden werden.
(OLG Bremen, 4. ZS - FamS 4 U 1139/08 - Beschluss vom 01.07.2008)
(OLG Bremen, 4. ZS - FamS 4 U 1139/08 - Beschluss vom 01.07.2008)
Eingestellt am 24.03.2009 von Oehme-Denk
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