Regelfahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
Ein Regelfahrverbot wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommt bei einem sogenannten Augenblicksversagen(d.h. einer sehr kurzen Unaufmerksamkeit) nicht in Betracht.
Hat ein Kraftfahrer ein Ortseingangschild übersehen und muss sich ihn aufgrund anderer Umstände ( z.B.Bebauung )nicht aufdrängen, dass er sich innerorts befand ist die Annahme eines Augenblicksversagens nicht zu beanstanden.
OLG Dresden Ss(Owi)249/05
Eingestellt am 15.06.2007 von Oehme-Denk , letzte Änderung: 15.06.2007
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