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Handy am Steuer
Wie Sie sicher wissen, sollte man das Telefonieren am Steuer vermeiden.
Ein Autofahrer verteidigte sich vor Gericht mit der Behauptung, er habe nicht sein Handy, sondern seinen Rasierapparat in den Händen gehalten.
Die Polizisten hätten sich getäuscht.
Das Gericht wertete dies als Schutzbehauptung, da er den Rasierapparat nicht vorgezeigt habe, als die Polizisten in angehalten haben.
Ein Autofahrer verteidigte sich vor Gericht mit der Behauptung, er habe nicht sein Handy, sondern seinen Rasierapparat in den Händen gehalten.
Die Polizisten hätten sich getäuscht.
Das Gericht wertete dies als Schutzbehauptung, da er den Rasierapparat nicht vorgezeigt habe, als die Polizisten in angehalten haben.
OLG Hamm 22.8.2006 Az. 2Ss Owi 528/06
Eingestellt am 09.11.2007 von Oehme-Denk , letzte Änderung: 05.12.2007
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