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Urlaubsgeld bei dauernder Arbeitsunfähigkeit
Die Ansprüche auf Gewährung und Abgeltung des gesetzlichen Urlaubs erlöschen nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres sowie darüber hinaus arbeitsunfähig erkrankt ist und das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Der Anspruch auf Urlaubsgeld ist auch für den trotz Arbeitsunfähigkeit des Klägers fortbestehenden gesetzlichen Urlaubsanspruchs aus dem Jahre 2005 derzeit nicht begründet. Die Beklagte schuldet keine Urlaubsvergütung, da dem Kläger bisher kein Urlaub gewährt wurde. Ebenso besteht kein Urlaubsabgeltungsanspruch des Klägers, weil das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht beendet ist.
(BAG, Urteil v. 19.05.2009, Az. 9 AZR 477/07)
Eingestellt am 16.07.2009 von Oehme-Denk
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