| << Beweislast für Überstunden und Vergütung | Aufhebungsvertrag - Androhung einer... triebsbedingten Kündigung >> |
Kündigung, Aufhebungsvertrag - Was tun?
Es stellt sich die Frage, wie man sich als Arbeitnehmer verhalten darf und auch muss. Der nachfolgende Ratgeber soll eine kleine Hilfe sein.
1. Ankündigung einer Kündigung/ Übergabe
Der Arbeitgeber kündigt eine Kündigung an bzw. übergibt diese und möchte den Erhalt der Kündigung von Ihnen mit Unterschrift bestätigt haben.
Bitte prüfen Sie genau, was unterschrieben werden soll. In meiner Praxis sind mir mehrere Fälle vorgekommen, in denen das Datum, an dem die Kündigung angeblich übergeben worden wäre, um mehr als drei Wochen vorverlegt wurde. Dies zu beweisen, kann sehr schwierig werden.
2. Aufhebungsvertrag
Der Arbeitgeber bietet zusätzlich zur Kündigung noch einen Aufhebungsvertrag an. Er verlangt, dass dieser sofort unterzeichnet wird.
In dem Moment, in dem man eine Kündigung erhält, befindet man sich in einer emotionalen Ausnahmesituation. In der Kürze der Zeit dürfte es auch nicht möglich sein, den Aufhebungsvertrag durchzulesen und die inhaltliche Bedeutung zu erfassen. Die Weisheit, man solle über Wichtiges eine Nacht schlafen, gilt durchaus auch heute noch. Vereinbaren Sie mit Ihrem Chef eine Überlegungsfrist, um den Aufhebungsvertrag prüfen zu können.
Es empfiehlt sich, bei umfangreicheren Aufhebungsverträgen, diese anwaltlich prüfen zu lassen. Sie erhalten von meiner Kanzlei hier kurzfristig einen Termin.
Für den Fall, dass ein Aufhebungsvertrag unterschrieben wird, wird darin häufig die Begründung für die Kündigung nicht angegeben. Da Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Beantragung des Arbeitslosengeldes ein Formular ausfüllen müssen, aus dem sich ein möglicher Kündigungsgrund ergibt, kann trotzdem die Verhängung einer Sperrfrist durch das Arbeitsamt erfolgen.
3. Meldung beim Arbeitsamt
Bitte melden Sie sich möglichst schnell beim Arbeitsamt und lassen Sie sich registrieren.
Eingestellt am 24.08.2009 von Oehme-Denk
Trackback


Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.